
Regisseur Till Endemann hat mit „Unter Anklage: Der Fall Harry Wörz“ einen Justizirrtum deutscher Gerichte aufgearbeitet: Der ARD-Fernsehfilm zeigt den 13 Jahre andauernden Kampf des unschuldig Verurteilten und seines Anwaltes um einen Freispruch und den Weg zurück ins Leben.
Im Jahr 1997 wird Harry Wörz (Rüdiger Klink) von einem großen Aufgebot an Polizisten verhaftet – er soll seine von ihm getrennt lebende Frau, ebenfalls Polizistin, mit einem Schal so sehr gewürgt haben, dass sie einen Hirnschaden erlitt. Obwohl er seine Unschuld immer wieder beteuert, werden die Indizien gegen ihn vom Gericht als eindeutigen Beweis seiner Schuld eingeschätzt und er wird zu einer Haftstrafe von elf Jahren verurteilt, der Bundesgerichtshof lehnt ein Revisionsverfahren ab. Doch rund zwei Jahre später scheint die Sachlage schon nicht mehr so klar zu sein – „Unter Anklage: Der Fall Harry Wörz“ wird in der ARD den weiteren Verlauf der Justiz-Odyssee verfolgen.
Unter Anklage: Die ARD arbeitet einen Justizirrtum auf
Mit seinem Anwalt Hubert Gronka (Felix Klare) versucht sich Wörz gegen eine Schadensersatzklage seiner ehemaligen Schwiegereltern zu wehren: Sie wollen von ihm 300.000 DM erwirken, da sie ihre zum Pflegefall gewordene Tochter versorgen. Gronka gelingt es, das Gericht an der Schuld seines Mandanten zweifeln zu lassen und so beschließen die beiden, auch noch einmal gegen das ursprüngliche Urteil vorzugehen.
2005 wird das Urteil aus Mangel an Beweisen aufgehoben, doch noch ist Harry Wörz nicht freigesprochen. Der Kampf des zu Unrecht Angeklagten und seines Anwalts geht weiter – insgesamt müssen sie 13 Jahre warten, bis ein Gericht endlich feststellt, dass die Polizei Beweise manipulierte und die Indizien auch in andere Richtungen gedeutet hätten werden können, die Justiz jedoch ihre Macht missbrauchte. Wörz hätte nie verurteilt werden dürfen, stellen die Richter fest.
Till Endemann verfilmt den Fall Harry Wörz
„Unter Anklage: Der Fall Harry Wörz“ bearbeitet einen Justizirrtum, der seinerzeit bereits für enorme mediale Aufmerksamkeit sorgte. Neben der leicht verdichteten Darstellung der Fakten hat Regisseur Till Endemann auch Wert auf die Beziehung zwischen dem Angeklagten und seinem Anwalt gelegt und die Auswirkungen der Verurteilung auf das Privatleben, auf Freunde, Verwandte und Bekannte. Der Fernsehfilm läuft am Mittwoch, den 29. Januar 2014 um 20.15 Uhr in der ARD – im Anschluss wird bei Anne Will über diesen Fall und andere Justizirrtümer diskutiert.
Bild: Gericht von Tilo 2006, CC BY – bearbeitet von borlife.